Wohnungsübergabe: Häufige Fragen zur Endreinigung

Wohnungsübergabe: Häufige Fragen zur Endreinigung
Verfasst von
Offerten-Portal.ch
Veröffentlicht am
1.3.2026

Die Endreinigung Ihrer Wohnung ist entscheidend, um Ihre Mietkaution zurückzuerhalten. In der Schweiz gilt: Die Wohnung muss gründlich gereinigt übergeben werden, es sei denn, Ihr Mietvertrag erlaubt ausdrücklich eine besenreine Übergabe.

Wichtigste Punkte:

  • Gründliche Reinigung: Umfasst Fenster, Küche, Bad, Keller, Estrich und Geräte wie Backofen, Kühlschrank und Dunstabzugshaube.
  • Besenrein: Nur grobe Reinigung – Böden fegen, Spinnweben entfernen.
  • Kosten für Profis: CHF 750.– bis CHF 1'300.– für eine 3,5-Zimmer-Wohnung. Eigenreinigung spart Geld, kostet aber Zeit (mind. 2 Tage).
  • Übergabeprotokoll: Notieren Sie alle Mängel genau, bevor Sie unterschreiben.
  • Kleinreparaturen: Löcher füllen, defekte Glühbirnen ersetzen (bis CHF 200.– pro Artikel).

Eine Checkliste und gute Planung helfen, Stress zu vermeiden. Professionelle Reinigungsfirmen bieten oft eine Abnahmegarantie, die bei Beanstandungen kostenloses Nachreinigen sichert. Entscheiden Sie, ob Sie selbst reinigen oder Profis beauftragen – je nach Budget und Zeit.

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Gesetzliche Vorgaben zur Endreinigung

Gemäss Art. 267 OR sind Mieter verpflichtet, ihre Wohnung im Zustand des vertragsgemässen Gebrauchs zurückzugeben – in der Regel bedeutet das eine gründliche Reinigung, es sei denn, der Mietvertrag sieht ausdrücklich nur einen besenreinen Zustand vor. Die genauen Anforderungen richten sich nach den Formulierungen im Mietvertrag. Begriffe wie «sorgfältig gereinigt» oder «ordnungsgemäss gereinigt» weisen darauf hin, dass eine Tiefenreinigung erwartet wird, die über eine einfache Reinigung hinausgeht. Wichtig: Vermieter dürfen keine professionelle Reinigung vorschreiben. Mieter können die Reinigung selbst durchführen, solange das Ergebnis den vertraglichen Standards entspricht. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen einer besenreinen und einer gründlichen Übergabe näher erläutert.

Was bedeutet «besenrein»?

Der Begriff «besenrein» legt fest, was Mieter mindestens leisten müssen. Auch wenn im Mietvertrag nichts Weiteres geregelt ist, gilt «besenrein» als gesetzliches Minimum.

Eine besenreine Übergabe umfasst:

  • Entfernen aller persönlichen Gegenstände
  • Saugen oder Fegen der Böden
  • Entfernen von Spinnweben
  • Grobes Abwischen von Oberflächen in Küche und Bad

Dieses Minimum ist besonders in der Nordwestschweiz üblich, wo Mieter oft eine Pauschale von durchschnittlich CHF 6.– pro Quadratmeter an den Vermieter zahlen.

Wann ist eine gründliche Reinigung erforderlich?

Geht die Reinigung über das gesetzliche Minimum hinaus, ist in der Regel eine Tiefenreinigung notwendig, um den Anforderungen des Mietvertrags zu entsprechen. In den meisten Schweizer Mietverträgen wird eine gründliche Reinigung verlangt. Diese umfasst unter anderem:

  • Reinigung aller Fenster, inklusive Rahmen, Fensterbänke und Lamellenstoren
  • Gründliche Reinigung von Küche und Bad, einschliesslich aller Haushaltsgeräte und Armaturen
  • Entkalken und Desinfizieren von Oberflächen

Falls der Vermieter plant, die Wohnung nach dem Auszug zu renovieren, können die Reinigungsanforderungen im Einzelfall reduziert werden.

Bereiche, die bei der Übergabe gereinigt werden müssen

Nach den gesetzlichen Vorgaben geht es nun um die praktische Umsetzung der Reinigung. Für eine erfolgreiche Wohnungsübergabe genügt es nicht, nur sichtbare Flächen zu säubern. Vermieter und Verwaltungen nehmen die Wohnung oft sehr genau unter die Lupe – von den Wohnräumen bis hin zu Nebenräumen. Wer die Prüfschwerpunkte kennt, kann gezielt reinigen und böse Überraschungen vermeiden.

Räume und Bereiche

Die Küche stellt häufig die grösste Herausforderung dar. Hier müssen alle Schränke – sowohl innen als auch aussen – sowie Arbeitsflächen und Geräte gründlich gereinigt werden. Auch im Badezimmer gibt es viel zu tun: Toilette, Waschbecken und Badewanne sollten nicht nur desinfiziert, sondern auch poliert werden. Kalkrückstände an Armaturen müssen entfernt und die Fugen zwischen den Fliesen gründlich gereinigt werden, um Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. In den Wohn- und Schlafzimmern gilt es, Böden gründlich zu saugen und zu wischen, Teppiche fleckenfrei zu halten und Türen, Türgriffe, Einbauschränke, Fussleisten, Lichtschalter, Steckdosen sowie Heizkörper abzuwischen.

Bei den Fenstern reicht es nicht, nur die Scheiben zu reinigen. Auch Rahmen, Fensterbänke, Schienen, Lamellenstoren und alle beweglichen Teile müssen geputzt werden.

Laut Elena Wetli von Comparis ist die Küche besonders anspruchsvoll, da Geräte wie Backofen, Dunstabzug, Spüle und Kochfeld besonders zeitaufwendig zu reinigen sind.

Zu den Nebenräumen gehören Keller, Estrich, Garage, Balkon und Terrasse. Diese sollten ausgefegt und von grobem Schmutz befreit werden. Auch Briefkasten und Paketfach dürfen bei der Reinigung nicht vergessen werden.

Einbauten und Geräte

Küchengeräte benötigen besondere Aufmerksamkeit. Der Backofen muss innen und aussen entfettet, der Kühlschrank und die Gefriertruhe abgetaut und gereinigt werden. Die Dunstabzugshaube, inklusive Filter, sollte gründlich entfettet werden, und die Spülmaschine muss ebenfalls sauber hinterlassen werden. Waschmaschine und Tumbler, sofern sie vom Vermieter gestellt wurden, gehören ebenfalls auf die Reinigungsliste.

An den Wänden müssen Löcher von Regalen oder Bildern mit geeignetem Füllmaterial verschlossen werden. Klebereste von Postern, doppelseitigem Klebeband oder selbstklebenden Haken sind vollständig zu entfernen. Auch Abflüsse sollten gereinigt und auf Verstopfungen geprüft werden, sofern sie von Hand zugänglich sind. Defekte Glühbirnen müssen ersetzt werden, da solche Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von CHF 200.– in der Verantwortung der Mieter liegen.

Umgang mit Reinigungsstreitigkeiten

Auch nach einer gründlichen Reinigung kann es vorkommen, dass Beanstandungen auftreten. In solchen Fällen ist es wichtig, die richtigen Schritte zu kennen, um Konflikte professionell zu lösen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Das Übergabeprotokoll erklärt

Das Übergabeprotokoll ist ein zentrales Dokument, das den Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel sowie deren Verantwortlichkeiten festhält . Obwohl es rechtlich nicht vorgeschrieben ist, gehört es in der Schweiz zum Standard und dient als wichtiges Beweismittel für alle Parteien . Dabei ist Präzision entscheidend: Allgemeine Angaben wie «Flecken an der Wand» reichen nicht aus. Stattdessen sollte genau beschrieben werden, wo der Schaden ist, beispielsweise «Wand im Wohnzimmer, rechts neben der Tür, Fleck von ca. 10x10 cm».

Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie mit den Feststellungen einverstanden sind. Falls nicht, fügen Sie neben Ihrer Unterschrift den Zusatz «gilt nicht als Schuldanerkennung» hinzu. So schützen Sie sich vor automatischen Kostenforderungen. Schreiben Sie Unstimmigkeiten vor der Unterschrift klar auf. Wenn eine Reinigungsfirma mit der Reinigung beauftragt wurde, ist es sinnvoll, dass ein Vertreter des Unternehmens bei der Übergabe anwesend ist. So können Beanstandungen direkt vor Ort geklärt werden . Das Protokoll dient dann als Basis, um spätere Reklamationen eindeutig zu bearbeiten.

Fristen für Reklamationen

Gemäss Art. 267a OR ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung bei der Rückgabe zu prüfen und den Mieter umgehend über Mängel zu informieren. In der Praxis bedeutet dies meist, dass Reinigungsmängel innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach der Übergabe gemeldet werden müssen. Wer eine Reinigungsfirma mit Abnahmegarantie beauftragt hat, kann darauf zählen, dass das Unternehmen bei Beanstandungen des Vermieters kostenlos nachreinigt .

Mieter haften grundsätzlich nur für Schäden, die durch übermässige Abnutzung entstanden sind. Normale Gebrauchsspuren sind hingegen durch die Miete abgedeckt . Bei Unstimmigkeiten empfiehlt es sich, die geschätzte Lebensdauer des betroffenen Gegenstands zu prüfen, bevor einer Zahlung zugestimmt wird. Fällt der Übergabetermin auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die gesetzliche Frist gemäss Art. 78 Abs. 1 OR auf den nächsten Werktag .

Selbstreinigung vs. professionelle Dienstleistungen

Eigenreinigung vs. professionelle Endreinigung: Kosten, Aufwand und Garantie im Vergleich

Eigenreinigung vs. professionelle Endreinigung: Kosten, Aufwand und Garantie im Vergleich

Sobald Sie die Anforderungen an die Reinigung kennen, stellt sich die Frage: Selbst putzen oder einen professionellen Service beauftragen? Die Wahl hängt von Ihrem Budget, Ihrer verfügbaren Zeit und dem Risiko ab, das Sie eingehen möchten. Wer selbst reinigt, spart zwar Geld – die Ausgaben für Reinigungsmittel bewegen sich zwischen CHF 50.– und CHF 100.–. Allerdings ist der Zeitaufwand nicht zu unterschätzen: Für eine durchschnittliche Wohnung sollten Sie mindestens zwei bis drei Tage einplanen.

Selbstreinigung: Vor- und Nachteile

Die Eigenreinigung bietet Ihnen volle Kontrolle über die Kosten und Flexibilität bei der Zeitplanung. Doch es gibt auch Risiken: Es ist leicht, kritische Details wie Kalkablagerungen oder Fettflecken zu übersehen. Schweizer Vermieter haben hohe Erwartungen, und ohne Garantie müssen Sie bei Beanstandungen erneut anreisen und nachbessern. Das kann während eines ohnehin stressigen Umzugs belastend sein.

Warum eine professionelle Reinigungsfirma wählen?

Während die Eigenreinigung durch Flexibilität überzeugt, bringen professionelle Reinigungsdienste klare Vorteile mit sich. Diese Firmen kennen die Anforderungen von Vermietern genau und sorgen dafür, dass auch schwer zugängliche oder hartnäckige Verschmutzungen gründlich gereinigt werden. Dank Spezialgeräten und industrieller Reinigungsmittel können sie Ergebnisse erzielen, die mit Haushaltsprodukten oft nicht möglich sind.

Ein weiterer Pluspunkt ist die Abnahmegarantie. Wie Elena Wetli betont:

«If you do hire outside cleaners, insist on a handover guarantee. That way, any follow-up work will be done immediately and free of charge.»

Um unseriöse Anbieter zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Firma einen festen Standort hat und Festpreise anbietet.

Vergleich: Eigenreinigung vs. professionelle Reinigung

Kriterium Eigenreinigung Professionelle Reinigung
Aufwand Hoch (2–3 Tage) Gering (in 1 Tag)
Kosten CHF 50.–100.– (Material) CHF 350.–1'600.–+ je nach Grösse
Ablehnungsrisiko Höher (Details leicht übersehen) Niedrig (Experten kennen Standards)
Garantie Keine Abnahmegarantie (kostenlose Nachbesserung)
Zeitersparnis Keine Erheblich

Für eine 3,5-Zimmer-Wohnung können die Kosten für einen professionellen Service zwischen CHF 750.– und CHF 1'300.– liegen. Eine Kombination aus beiden Ansätzen kann eine gute Lösung sein: Reinigen Sie einfache Bereiche wie Schlaf- oder Wohnzimmer selbst, und überlassen Sie anspruchsvolle Aufgaben – etwa die Ofenreinigung, Kalkentfernung oder Teppichshampoonierung – den Profis.

Tipps für eine reibungslose Übergabe

Eine gut geplante Wohnungsübergabe kann Ihnen viel Stress ersparen und Ihre Kaution schützen. Mit diesen Schritten behalten Sie den Überblick und vermeiden häufige Stolperfallen.

Erstellen Sie eine Reinigungscheckliste

Eine gründliche Checkliste hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte abzuarbeiten. Nehmen Sie sich Zeit, um jeden Bereich genau zu überprüfen:

  • Küche: Backofen, Dunstabzugshaube, Kühlschrank und Geschirrspüler reinigen.
  • Badezimmer: Armaturen entkalken, Fugen von Schimmel und Seifenresten befreien, Toilette, Dusche und Badewanne desinfizieren.
  • Fenster und Storen: Scheiben, Rahmen, Schienen und Lamellen säubern.
  • Wohnräume: Türen, Griffe, Lichtschalter, Steckdosen und Heizkörper reinigen.
  • Weitere Bereiche: Böden, Balkon, Keller, Estrich und Briefkasten nicht vergessen.

Auch kleinere Reparaturen, wie das Auffüllen von Dübellöchern, sollten Sie erledigen. Mit einer solchen Liste können Sie Ihre Zeit besser einteilen und gezielt vorgehen.

Reinigungs- und Übergabetermine frühzeitig planen

Zu den beliebten Umzugsterminen Ende März, Juni und September sind Reinigungsfirmen oft schnell ausgebucht. Deshalb ist es ratsam, rechtzeitig mehrere Anbieter zu kontaktieren und Termine zu sichern. Klären Sie das Übergabedatum früh mit Ihrem Vermieter ab. In der Regel findet die Übergabe am letzten Tag der Mietdauer während der Geschäftszeiten statt. Fällt das Vertragsende jedoch auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Termin gesetzlich auf den nächsten Werktag.

Planen Sie mindestens einen ganzen Tag für eine professionelle Reinigung ein. Falls Sie die Reinigung selbst übernehmen, sollten Sie zwei Tage einplanen. Wichtig: Die Wohnung muss vollständig leergeräumt sein, bevor Sie mit der Reinigung beginnen.

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Offerten-Portal.ch

Sobald die Termine feststehen, sollten Sie sich um einen zuverlässigen Reinigungsservice kümmern. Offerten-Portal.ch bietet Ihnen schnellen Zugang zu über 300 geprüften Reinigungsfirmen in der ganzen Schweiz. Sie können bis zu fünf kostenlose und unverbindliche Offerten von lokalen Anbietern anfordern, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Das Vergleichen der Angebote hilft Ihnen, seriöse Anbieter mit transparenten Festpreisen und Haftpflichtversicherung auszuwählen.

Ein wichtiger Punkt: Achten Sie darauf, dass die Offerte eine Abnahmegarantie enthält. Diese Garantie verpflichtet die Reinigungsfirma, bei Beanstandungen des Vermieters kostenlos nachzubessern. David Bergmann von Relock erklärt:

«An acceptance guarantee means that the cleaning company guarantees that the cleaning carried out meets the landlord's requirements. However, if there are any complaints from the landlord, the cleaning company will carry out subsequent cleaning free of charge.»

Mit Offerten-Portal.ch sparen Sie sich die mühsame Suche nach vertrauenswürdigen Anbietern und können sicher sein, dass die Übergabe reibungslos verläuft.

Fazit

Eine reibungslose Wohnungsübergabe erfordert sorgfältige Vorbereitung. Wenn Ihr Mietvertrag nicht ausdrücklich «besenrein» vorschreibt, müssen Sie eine gründliche Endreinigung durchführen – dazu gehören auch Keller, Dachboden und Garage. Kleinreparaturen bis zu CHF 200.– sollten ebenfalls erledigt werden.

Überlegen Sie gut, ob Sie die Reinigung selbst übernehmen oder eine Fachfirma beauftragen. Die Eigenreinigung kann mindestens zwei Tage dauern, während professionelle Anbieter die Arbeit meist an einem Tag erledigen – und das oft mit einer Abnahmegarantie, die Nachbesserungen bei Beanstandungen kostenlos abdeckt.

Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll nur, wenn Sie alle aufgeführten Mängel nachvollziehen können. Eine Checkliste hilft Ihnen dabei, keine Details wie Fenster, Armaturen oder Heizkörper zu übersehen.

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FAQs

Wie beweise ich bei der Übergabe, dass alles korrekt gereinigt war?

Um den Zustand der Wohnung klar festzuhalten, sollten Sie datierte Fotos oder Videos von gereinigten Bereichen machen – dazu gehören Böden, Küche, Bad und Fenster. Mit einer standardisierten Reinigungs-Checkliste können Sie sicherstellen, dass keine Aufgaben übersehen werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, den Vermieter um eine schriftliche Bestätigung oder ein Übergabeprotokoll zu bitten. Dieses sollte den sauberen Zustand der Wohnung dokumentieren und eventuelle Mängel festhalten.

Was soll ich tun, wenn die Verwaltung nachträglich Reinigung bemängelt?

Wenn die Verwaltung die Reinigung im Nachhinein beanstandet, sollten Sie die festgestellten Mängel sofort beheben. Falls nötig, organisieren Sie eine Nachreinigung und halten Sie alle durchgeführten Arbeiten genau fest. Eine sorgfältige Dokumentation hilft, Missverständnisse zu vermeiden, Konflikte zu entschärfen und den Übergabeprozess erfolgreich abzuschliessen.

Welche Kleinreparaturen muss ich als Mieter:in wirklich zahlen?

Kleinreparaturen, wie das Füllen von Bohrlöchern, zählen üblicherweise zu den kleinen Wartungsarbeiten, die von Mieter:innen selbst erledigt werden müssen. Solche Arbeiten werden als normaler Verschleiss betrachtet, vorausgesetzt, sie werden fachgerecht durchgeführt.

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