Bei der Kündigung denken die meisten an die Wohnung. Parkplatz, Garagenbox, Bastelraum oder Lagerabteil laufen aber oft über einen eigenen Vertrag und damit über eigene Fristen. Wer das übersieht, zahlt nach dem Umzug weiter. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie prüfen und wie Sie einen Platz sinnvoll weitergeben.
Ein Vertrag oder mehrere?
Prüfen Sie zuerst, ob der Parkplatz im Mietvertrag der Wohnung steht oder einen separaten Vertrag hat. Ist er Teil des Wohnungsvertrags, endet er in der Regel zusammen mit der Wohnung. Ein separater Vertrag muss separat gekündigt werden, mit den Fristen und Terminen, die darin stehen. Kündigen Sie schriftlich und am besten per Einschreiben.
Kündigen, weitergeben oder untervermieten
Kündigen
Brauchen Sie den Platz am neuen Ort nicht mehr, kündigen Sie ihn rechtzeitig. Passt die Frist nicht zum Umzugstermin, fragen Sie die Verwaltung nach einer einvernehmlichen Auflösung. Oft gibt es im Haus eine Warteliste.
An einen Nachmieter weitergeben
Ziehen Sie vor Ablauf der Frist aus, können Sie wie bei der Wohnung einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Interessierte finden Sie, indem Sie den Platz inserieren. Auf immobilien-365.ch können Sie einen Parkplatz oder eine Garage kostenlos zur Vermietung inserieren und erreichen Suchende in Ihrer Region.
Behalten und untervermieten
Möchten Sie den Platz behalten, etwa weil Sie in der Nähe bleiben, ist eine Untervermietung möglich. Dafür braucht es nach Art. 262 OR die Zustimmung der Vermieterschaft. Holen Sie diese schriftlich ein.
Bastelraum, Keller und Estrich
Separat gemietete Nebenräume behandeln Sie gleich wie einen Parkplatz. Leeren Sie sie früh, denn Keller und Estrich brauchen beim Umzug erfahrungsgemäss am meisten Zeit. Was nicht mitkommt, sortieren Sie aus und entsorgen es fachgerecht. Auch Nebenräume werden bei der Abgabe kontrolliert und sollten besenrein oder gereinigt übergeben werden, je nach Vertrag.
Checkliste vor dem Umzug
- Alle Verträge für Wohnung, Parkplatz und Nebenräume herausgesucht
- Kündigungsfristen und Termine notiert
- Kündigungen schriftlich und eingeschrieben verschickt
- Nachmieter gesucht oder Untervermietung bewilligt
- Nebenräume geleert und gereinigt
- Fernbedienungen, Badges und Schlüssel bereitgelegt
- Umzug und Endreinigung gebucht
Suchen Sie am neuen Wohnort selbst einen Platz, finden Sie auf dem Schweizer Immobilienportal immobilien-365.ch neben Wohnungen auch Parkplätze und Garagen zur Miete.
Umzug und Reinigung zusammen planen
Stimmen Sie Umzugstag, Reinigung und Abgabe aufeinander ab. Was ein Umzug kostet, zeigt der Beitrag Umzugskosten in der Schweiz. Wer die Wohnung ohne Diskussion übergeben möchte, kann Reinigungsofferten mit Abnahmegarantie einholen. Offerten-Portal.ch vermittelt kostenlose, unverbindliche Offerten von Partnerfirmen. Der Vertrag entsteht direkt mit der Partnerfirma.
Häufige Fragen
Endet der Parkplatz automatisch mit der Wohnung?
Nur wenn er im selben Vertrag steht. Ein separater Vertrag muss separat gekündigt werden.
Darf ich meinen Parkplatz untervermieten?
Ja, mit Zustimmung der Vermieterschaft nach Art. 262 OR. Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein.
Muss ich den Parkplatz reinigen?
Entfernen Sie Gegenstände, Öl- und grobe Verschmutzungen. Was genau verlangt ist, regelt der Vertrag oder die Abgabeliste der Verwaltung.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
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